Die Ordensregierung
Der Religiöse und Militärische Constantinische Orden des Heiligen Georg wird vom Großmeister regiert.
In der Ausübung seiner Aufgaben wird er von der Königlichen Deputation unterstützt, aus deren Mitte der Regierungsrat des Ordens hervorgeht. Die Mitglieder der Königlichen Deputation werden vom Großmeister ernannt; ihr Mandat erlischt mit dem Tod des jeweiligen Großmeisters.
Kraft ihres Amtes gehören die hohen Würdenträger des Ordens der Königlichen Deputation an. Hierzu zählen der Großpräfekt, der den Großmeister bei Krankheit, Abwesenheit oder während einer Minderjährigkeit vertritt, der Vizegroßpräfekt, der Präsident der Königlichen Deputation, der Großkanzler, der Vizegroßkanzler, der Großprior, die Vizegroßpriore, der Generalauditor, der Vizegeneralauditor, der Großschatzmeister sowie der Sekretär.
Darüber hinaus gehören der Königlichen Deputation die Präsidenten der Königlichen Kommissionen an sowie jene weiteren Ordensmitglieder, die aufgrund besonderer Verdienste vom Großmeister zu Räten des Ordens ernannt werden.

Gran Cancillería
C/General Díaz Porlier 14 (bajo A)
28001 Madrid
Spanien
E-Mail: grancancilleria@smocsj.org
Spanische Seite: https://ordenconstantiniana.org
Italienische Seite: www.ordinecostantinianoitalia.org
