Prinzessin Maria Carolina von Bourbon-beider Sizilien und Jordan Bardella: Zur Frage des Titels „Herzogin von Kalabrien“
Aktuelle Presseberichte bezeichnen Prinzessin Maria Carolina von Bourbon-beider Sizilien im Zusammenhang mit ihrer Verbindung zum rechtsextremen französischen Politiker Jordan Bardella – seit November 2022 Vorsitzender des Rassemblement National (RN) – als „Herzogin von Kalabrien“ und in manchen Fällen sogar als künftige Erbin der Würde des Oberhauptes des Königlichen Hauses. Eine sachliche Klarstellung erscheint daher geboten.
Denn Prinzessin Maria Carolina ist nicht Herzogin von Kalabrien und kann dies auch nicht sein. Ihr Vater, Prinz Charles von Bourbon-beider Sizilien, Agnat des Hauses, hat in einer feierlichen dynastischen Vereinbarung vom 25. Januar 2014 ausdrücklich anerkannt, dass dieser Titel rechtmäßig dem verstorbenen Infanten Don Carlos zustand und zu gegebener Zeit an dessen Sohn, Prinz Pedro von Bourbon-Beider Sizilien, Herzog von Kalabrien, übergehen würde. Eine ausführlichere Darstellung dieses Sachverhalts findet sich unter anderem in den Fragen 13 bis 15 des FAQ-Bereichs auf unserer Webseite www.constantinorden.org.
Das Haus Bourbon-Beider Sizilien ist ein Zweig des spanischen Königshauses. Am 8. März 1984 hat der Chef des Königlichen Hauses Seiner Majestät des Königs von Spanien – nach eingehender Prüfung der Frage durch fünf hohe Organe des spanischen Staates – Don Carlos, Herzog von Kalabrien, förmlich als Oberhaupt des Zweiges Beider Sizilien und als Großmeister des Constantinischen Ordens des Heiligen Georg anerkannt. Diese Entscheidung beruhte auf einer gründlichen historischen und rechtlichen Untersuchung und besitzt bis zum heutigen Tage ihre volle Gültigkeit.
Die Führung der Titel „Kalabrien“ und „Noto“ durch Prinzessin Maria Carolina und ihre Schwester Maria Chiara stellt somit einen direkten Verstoß gegen die Vereinbarung von 2014 dar. Die Behauptung, Prinzessin Maria Carolina sei Erbin der Würde des Oberhauptes des Hauses Bourbon-beider Sizilien, ist eine Fiktion, die nicht nur der spanischen Entscheidung von 1984 widerspricht, sondern nach den Hausgesetzen der Familie schlichtweg unmöglich ist.
Dass uns diese Fragen ein Anliegen sind, ist keineswegs eine Angelegenheit bloßen Protokolls oder titularer Eitelkeit. Der Religiöse und Militärische Constantinische Orden des Heiligen Georg zählt zu den ältesten Orden christlicher Ritterlichkeit und widmet sich in seinem heutigen Wirken Woche für Woche Werken religiöser, humanitärer und kultureller Natur: der Unterstützung des katholischen Glaubens und des Heiligen Stuhls, wohltätigen Aufgaben zugunsten der Armen, der Kranken und der Vertriebenen sowie der Bewahrung des ihm anvertrauten historischen und künstlerischen Erbes. Ein fortlaufend aktualisierter Bericht über diese Tätigkeiten – zusammengetragen aus den Meldungen der weltweiten Delegationen des Ordens und sorgfältig gepflegt – kann unter www.constantinianorder.us eingesehen werden.
Die Anmaßung der dem Großmagisterium zugehörigen Titel und Würden ist daher keine Frage heraldischer Feinheit, sondern berührt unmittelbar die Integrität, das Ansehen und letztlich die Wirkungsfähigkeit eines Ordens, der seit beinahe fünf Jahrhunderten im Dienste der Christenheit und des Gemeinwohls wirkt.
Dem Religiösen und Militärischen Constantinischen Orden des Heiligen Georg ist an einer sachlichen und transparenten Darstellung der historischen und dynastischen Zusammenhänge gelegen. Die hier dargelegten Tatsachen beruhen auf der familiären Vereinbarung von 2014 und der spanischen Anerkennung von 1984 und sind umfassend dokumentiert.
Wir verstehen uns dabei nicht als Gegenstimme, sondern als Bewahrer einer jahrhundertealten Tradition, die auf Wahrheit, Geschichte und gegenseitigem Respekt gründet. Für Fragen, Gespräche und einen offenen Austausch stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

